Hol dir die steuerfreie Erholungsbeihilfe
Mit der Erholungsbeihilfe kann dich dein Arbeitgeber steuerlich günstig unterstützen. Die Erholngsbeihilfe ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers und unterstützt den Arbeitnehmer maximal einmal im Jahr bei einem Erholungsurlaub. Der Vorteil für dich als Mitarbeiter ist, dass die Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber mit 25% versteuert wird zuzüglich 5,5% Soli und Kirchensteuer (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG) und du den steuerfrei bekommst. Anders als beim Urlaubsgeld verbleibt somit beim Arbeitnehmer damit der volle Betrag.
So viel kann dein Arbeitgeber beisteuern
Die Auszahlung erhältst du jedoch nur dann steuerfrei, wenn die Beihilfe innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Beträge nicht übersteigt. Du kannst als einzelner Arbeitnehmer bis zu 156 € bekommen. Wenn du verheiratet bist, kannst zudem 104 € für deinen Partner und sogar 52 € für jedes Kind ausbezahlt bekommen. Diese Grenzen dürfen allerdings nicht überschritten werden, da du sonst die gesamte Zahlung wie Lohn zu versteuern musst. Des Weiteren solltest du den Erholungsurlaub innerhalb von drei Monaten vor oder nach der Auszahlung antreten werden, sodass Beihilfe und Erholungsurlaub in einem zeitlichen Zusammenhang liegen. Die Erholungsreise muss mindestens eine Woche andauern und du kannst sie für Wellness-Tage, Pauschalreisen, Individuelle Reisen, Kreuzfahrten oder sogar Ausflüge in Freizeitparks oder Thermen verwenden.
So weit, so gut. Leider gibt es nur noch ganz wenige Unternehmen, die dir Erholungsbeihilfen anbieten. Viel häufiger sind Unternehmen bereit, dich bei einem Gesundheitskurs zu unterstützen. Dies sind dann Kurse wie Yoga oder nennen sich „Rückenfit“ oder „Burn-out-Prävention“ und sollen deine Gesundheit langfristig verbessern. Das sind dann Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und diese können sogar vollständig von deinem Arbeitgeber übernommen werden. Die Bedingung ist allerdings, dass maximal 600 € pro Jahr und pro Mitarbeiter lohnsteuer- und abgabenfrei investiert werden. Und die Kurse müssen eine Zertifizierung der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) haben.
Das ist die steuerfreie Erholungsbeihilfe schnell erklärt. Sprich doch deinen Arbeitgeber mal an, ob es das gibt. Vielleicht nimmt er deine Anregung ja auf.